Das Versicherungskontor Halstenbek ist ein Versicherungsmakler mit Sitz in 25469 Halstenbek. Wir beraten als Makler unsere Kunden bundesweit persönlich und professionell in allen Versicherungsfragen.
Aquakulturversicherung
Autoversicherung / Kfzversicherung
Bauhelferversicherung
Bausparen (auch als vermögenswirksame Leistung)
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Betriebliche Krankenversicherung (bKV)
Betriebsschließungsversicherung
Betriebsunterbrechungsversicherung
Bootsversicherung
Bürgschaftsversicherung / Kautionsversicherung
Campingversicherung
Diensthaftpflichtversicherung
Dienstunfähigkeitsversicherung
Dread-Disease-Versicherung (Schwere Krankheiten Versicherung)
Elementarversicherung
Ferienhausversicherung / Ferienwohnungversicherung
Filmversicherung / Produktionsversicherung
Flottenversicherung (ab 3 Fahrzeugen)
Frachtführerhaftpflichtversicherung / Frachtführerversicherung
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Gewerbehaftpflichtversicherung
Grundfähigkeitsversicherung
Haftpflichtversicherung
Hundehalterhaftpflichtversicherung
Jagdwaffenversicherung
Keymanversicherung
Krankenversicherung (gesetzlich und privat)
Kunstversicherung
Mobilheimversicherung / Tiny House Versicherung
Oldtimerversicherung
Pferdehalterhaftpflichtversicherung
Pflegeversicherung / Pflegetagegeld
Regenversicherung für Schausteller
Reitlehrerhaftpflichtversicherung
Rentenversicherung
Risikolebensversicherung
Schaustellerhaftpflichtversicherung
Schließfachversicherung
Schwere-Krankheiten-Versicherung (Dread-disease)
Sportgeräteversicherung
Taxiversicherung / Mietwagenversicherung
Tauchversicherung
Teilkasko
Tiny House Versicherung
Unfallversicherung
Veranstalterhaftpflichtversicherung / Veranstaltungshaftpflichtversicherung
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vereinsvorstände
Vermögenswirksame Leistungen
Wohnmobilversicherung
Zahnzusatzversicherung
Ankauf von Kapitallebensversicherungen
Beteiligungsgesellschaft
Domainleasing
Unternehmensberatung
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Warum sollte man sich von einem Versicherungsmakler beraten lassen?
- Unabhängigkeit: Ein unabhängiger Versicherungsmakler arbeitet nicht für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft, sondern arbeitet für den Kunden. Daher ist der Makler in der Lage, aus einer breiten Palette von Versicherungsoptionen auszuwählen und kann den Kunden aufgrund seiner unabhängigen Position objektiv beraten.
- Expertenwissen: Ein guter Versicherungsmakler verfügt über ein tiefes Verständnis der Versicherungsbranche und kann den Kunden helfen, die komplexen Aspekte der verschiedenen Versicherungsprodukte zu verstehen. Der Makler kann auch über spezielle Rabatte oder Angebote informieren, die der Kunde möglicherweise nicht kennt.
- Zeitersparnis: Der Versicherungskauf kann zeitaufwendig sein, insbesondere wenn man nicht mit der Branche vertraut ist. Ein Versicherungsmakler kann den Prozess beschleunigen, indem er dem Kunden hilft, das richtige Versicherungsprodukt zu finden und den Antragsprozess zu vereinfachen.
- Unterstützung im Schadenfall: Im Falle eines Schadenfalles kann ein Versicherungsmakler dem Kunden helfen, den Schaden bei der Versicherungsgesellschaft einzureichen und die Interessen des Kunden vertreten.
- Langfristige Beziehung: Ein guter Versicherungsmakler baut eine langfristige Beziehung mit dem Kunden auf, um sicherzustellen, dass der Kunde langfristig optimal versichert ist. Der Makler kann den Kunden regelmäßig über Änderungen in der Versicherungsbranche und neue Produkte informieren und den Versicherungsschutz anpassen, wenn sich die Bedürfnisse des Kunden ändern.
Insgesamt kann ein unabhängiger Versicherungsmakler den Kunden dabei unterstützen, das richtige Versicherungsprodukt auszuwählen, Zeit und Geld zu sparen und langfristige Beziehungen aufzubauen, um sicherzustellen, dass der Kunde optimal versichert ist.
Was macht ein Versicherungsmakler? Wie arbeitet ein Versicherungsmakler?
Versicherungsmakler vermitteln Versicherungsverträge zwischen zwei Parteien, zumeist Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern. Sie sind Kaufleute nach dem Handelsrecht gemäß § 7 Abs. 2 Ziff. 7 HGB und nach § 93 HGB bestimmt als Handelsmakler. Versicherungsmakler sind nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern stehen als „treuhänderähnliche Sachwalter“ der Interessen des Versicherungsnehmers auf dessen Seite.
Die Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers gegenüber dem ihn beauftragenden Versicherungsnehmer hängen vom Maklervertrag ab. Zusätzliche Rechte und Pflichten sind im Gesetz über den Versicherungsvertrag definiert. Der Umfang der Pflichten betrifft regelmäßig nicht nur die Ermittlung eines ausreichenden Versicherungsschutzes und die Vermittlung entsprechender, für den Versicherungsnehmer günstiger Verträge, sondern auch die Verwaltung, Betreuung und Aktualisierung dieser Versicherungsverhältnisse. Dazu gehört auch die Weitervermittlung einer bestehenden (Kapital-)Versicherungspolice an Dritte, da hierdurch meist ein besseres wirtschaftliches Ergebnis im Vergleich zu einer etwaigen Kündigung erreicht werden kann; dies ergibt sich explizit aus § 93 HGB und implizit aus § 59 Abs. 3 VVG.
Für eine schuldhafte Verletzung seiner Pflichten haftet der Versicherungs-makler gegenüber dem Versicherungsnehmer und muss für dieses Risiko eine Berufshaftpflichtversicherung in Form einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme abgeschlossen haben. Diese Haftungspflicht trifft ihn auch, wenn der Fehler bzw. das Verschulden seinen Mitarbeitern zuzurechnen ist (vgl. § 278 BGB).
Wer bezahlt den Versicherungsmakler?
Der Versicherungs-makler wird ausschließlich von den Versicherungsunternehmen bezahlt. (Courtage).
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Die Partner vom Versicherungskontor Halstenbek / Check Kontor:
Allianz
Allianz Agrar AG
Alte Leipziger
Ammerländer
ARAG
AXA
AXA XL
Basler
BGV
Canada Life
Carl Rieck
Concordia Proneo
DEURAG
Domcura
GHV Darmstadt
Gothaer
Grundeigentümer Versicherung (GEV)
Hanse Merkur
Helvetia
Häger
Haftpflichtkasse Darmstadt
HDI
Hübener AG
Interrisk
Inter Versicherungsgruppe
IDEAL
Janitos
NV
Schwarzwälder
Special Risk Consortium
Waldenburger
LBN
Uelzener
Mannheimer
Itzehoer (besser grün Nachhaltigkeit)
OCC
Provinzial
Signal Iduna
Nürnberger Versicherung
VHV
Volkswohl Bund
Interlloyd
Zurich
GVO
Münchener Magdeburger (MMAgrar)
Frachtführerhaftpflicht
Die Frachtführerhaftpflichtversicherung ist laut § 7a GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz) eine gesetzliche Pflichtversicherung, wenn Waren mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen transportiert werden.
Bruttoprämie: Nettoprämie plus Versicherungssteuer
Versicherungsnehmer
Nachhaltig Nachhaltigkeit elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)