Vermögenswirksame Leistungen: Deutsche verschenken 1,6 Mrd. pro Jahr

Laut einer Studie de Steinbeis-Hochschule haben 20 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Rund 7 Millionen davon nutzen diesen Anspruch auf monatlich bis zu 40,- Euro nicht und verzichten somit auf bares Geld. Umgerechnet sind das lt. Professor Kleine 1,6 Mrd. Euro, die nicht abgerufen werden.

Wie bekomme ich vermögenswirksame Leistungen?

Dabei ist es recht einfach, einen VL-Vertrag abzu­schließen. Es gibt vier gängige VL-Sparformen: Bank­sparplan, Bauspar­vertrag, Baukredit-Tilgung und Fonds­sparplan. Gern unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Wichtig: Die Arbeitnehmersparzulage kommt nicht automatisch! Die Arbeitnehmersparzulage ist regelmäßig mit der Einkommenssteuererklärung zu beantragen. Der Arbeitnehmer (AN) hat die vermögenswirksame Leistungen durch eine Bescheinigung des Anlageinstituts nachzuweisen.

Welche Vorteile haben vermögenswirksame Leistungen?

  • Geld vom Arbeitgeber geschenkt
  • Kapital ansparen
  • mehr Geld im Alter / mehr Geld für den Ruhestand
  • renditewirksam anlegen / renditestark / Cost average effect
  • Todesfallschutz kann vereinbart werden / Absicherung der Hinterbliebenen

Wie hoch ist die Obergrenze für das Einkommen für vermögens-wirksame Leistungen?

Mit der Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat vermögenswirksame Leistungen (VL) für Angestellte, die ein geringes Jahreseinkommen haben. Je nach Sparform liegt die Obergrenze bei 17.900 oder 20.000 Euro für Singles (Ehepaare: 35.800 oder 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen).

Bausparen: Wie funktioniert das?

Welche Vorteile bietet das Bausparen / ein Bausparvertrag? Was muss beachtet werden?

Eine sichere Eigenkapitalbildung und ein niedrig verzinstes Darlehen. Das ist die Kernidee des Bausparens.

Was lässt sich mit einem Bausparvertrag finanzieren?

Alles rund ums Haus: Carport, Garage, Kamin etc. Auch Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen.

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Laut Vermögensbildungsgesetz muss Ihnen Ihr Arbeitgeber vermögens­wirksame Leistungen auf einen Vertrag überweisen, wenn Sie das schriftlich bei diesem beantragen.

Die Voraussetzung: Der Vertrag erfüllt die Vorgaben des Gesetzes. Wenn der Arbeitgeber Ihnen nichts oder nur einen Teil dazulegt, können Sie die Zahlung durch Eigenleistung aufstocken.

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